Modernisierung Dortmund Hbf
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Der 2. Bauabschnitt umfasst eine Vielzahl einzelner Baumaßnahmen. Dazu gehören u. a. die barrierefreie Erschließung der Bahnsteige 4 bis 8 durch den Neubau von Aufzügen, die barrierefreie Modernisierung des Nordausgangs und barrierefreie Gestaltung des südlichen Zugangsbereichs zur Stadtbahn. Zur Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit dient eine taktile und kontrastreiche Wegeleitung in der gesamten Verkehrsstation bis zur U-Bahn.
Gegenwärtig verzeichnet er täglich über 1.300 Zugfahrten und mehr als 85.000 Reisende. Bis 2025 soll die Zahl der Reisenden pro Tag laut einer Prognose auf nahezu 100.000 steigen. Aus diesem Grund ist auch ein umfangreicher Aus- und Umbau der Verkehrsstation erforderlich, um sie für die steigenden Anforderungen fit zu machen. In einem 1. Bauabschnitt wurde bereits zwischen 2009 und 2011 das Empfangsgebäude modernisiert. Der die eigentliche Verkehrsstation betreffende 2. Bauabschnitt ist Bestandteil der SPNV-Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und der DB AG vom 31. März 2010.
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Weitere Maßnahmen sind u. a. der Rückbau der Bahnsteigdächer an den Bahnsteigen 4 bis 8, ihr entsprechender Neubau an den Bahnsteigen 1 bis 8 und die Modernisierung des Zugangsbereiches Süd. Darüber hinaus erfolgen der Neubau der Bahnsteige entsprechend den erforderlichen Bestelllängen und aktuellen Anforderungen an Personenverkehrsanlagen einschließlich der Bahnsteigausstattung. Hinzu kommen eine Erneuerung der technischen Anlagen, z. B. zur Beleuchtung und Beschallung, sowie Dynamische ZugInfoMonitore und zusätzliche Fahrgastinformationssysteme.
Nach der Bewilligung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) im März 2017 starteten die Bauarbeiten Anfang Juni 2018. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen, die Bauarbeiten liegen im Plan. So sind etwa die Mittelbahnsteige 8 (Gleis 26/31) und 6 (Gleis 18/20) bereits inklusive ihrer barrierefreien Erschließung über Aufzüge fertiggestellt. Die Finanzierung des Projekts Dortmund Hbf 2. Bauabschnitt (Verkehrsstation) wird von Bund, dem Land NRW und der DB getragen. Für Teilprojekte ohne Bundesförderung erfolgt eine Prüfung durch den VRR, die Bewilligung durch das EBA.